Forderungen an die Bundesregierung – ARGE Eigenheim
Pressekonferenz · 3. September 2026 · Café Museum, Wien

Forderungen an die Bundesregierung

Gemeinsam mit GLOBAL 2000 und dem IIBW hat die ARGE Eigenheim bei einer Pressekonferenz klargemacht, was jetzt zu tun ist, damit Sanieren und Dekarbonisieren im gemeinnützigen Wohnbau mit den Klimazielen 2040 Schritt halten.

Nach rund 20 Runden Wohnrechtsverhandlungen, die das übergeordnete Ziel hatten, die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie mit Maßnahmen zum Klimaziel 2040 zu regeln, zogen Isabella Stickler, Obfrau der ARGE Eigenheim, Johannes Wahlmüller, Klima- und Energiesprecher von GLOBAL 2000, und Wolfgang Amann, geschäftsführender Gesellschafter des IIBW, gemeinsam Bilanz: Einzelmaßnahmen reichen nicht mehr aus. Jetzt braucht es ein umfassendes Paket für Sanierung, Dekarbonisierung und leistbares Wohnen.

Pressekonferenz der ARGE Eigenheim im Café Museum, Wien
Die Pressekonferenz fand im Wiener Café Museum statt. Foto: © Roland Rudolph
Ausgangslage

Der gemeinnützige Wohnbau saniert, das Tempo reicht aber nicht

Isabella Stickler, Obfrau der ARGE Eigenheim, bei der Pressekonferenz
Isabella Stickler, Obfrau ARGE Eigenheim. Foto: © Roland Rudolph

Der gemeinnützige Wohnbau ist bei der Sanierung und Dekarbonisierung des Wohnungsbestands seit Jahren Vorreiter. 2025 wurden rund 7.900 Wohnungen thermisch saniert, um 17 % mehr als im Vorjahr. Auch bei der Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme setzte sich der positive Trend fort: Rund 6.900 Heizungen wurden 2025 umgestellt.

Gleichzeitig ist die Aufgabe enorm: Noch rund 34 % des gemeinnützigen Gesamtwohnungsbestands sind fossil beheizt, das entspricht rund 348.000 Wohnungen. Um diese bis 2040 auf klimafreundliche Heizsysteme umzustellen, wären durchschnittlich rund 20.000 Heizungsumstellungen pro Jahr notwendig, davon rund 13.000 bei Mietwohnungen. Für den GBV-Mietwohnungsbestand allein zeigt der Vergleich von Status quo und notwendigem Sanierungstempo einen deutlichen zusätzlichen Handlungsbedarf: Bis 2040 wären jährlich rund 9.000 thermische Sanierungen notwendig, das 1,5-Fache der derzeitigen Leistung. Bei den Heizungsumstellungen ist die Herausforderung noch größer: Hier müsste das Tempo bei GBV-Mietwohnungen auf das 2,5-Fache gesteigert werden, um die Klimaziele bis 2040 zu erreichen.

Thermische Totalsanierungen und Heizungstausch im GBV-Bestand, 2005 bis 2025
Thermische Totalsanierungen und Heizungstausch im GBV-Bestand (Miete und Eigentum), 2005–2025. Quelle: GBV-Verbandstatistik / Schnellerhebung.

Die gemeinnützigen Bauvereinigungen sanieren und dekarbonisieren bereits auf hohem Niveau. Aber mit den derzeitigen Rahmenbedingungen schaffen wir die notwendige Transformation des Gebäudebestands bis 2040 nicht. Wir müssen das Tempo bei der thermischen Sanierung weiter erhöhen und bei den Heizungsumstellungen massiv beschleunigen.

Isabella Stickler, Obfrau ARGE Eigenheim
Verschärfte Finanzierungssituation

Weniger Spielraum für Großsanierungen

Rund 60 % der Instandhaltungs- und Sanierungsausgaben entfallen bereits jetzt auf die laufende Instandhaltung. Für die notwendigen Großinstandhaltungen, thermischen Sanierungen und Dekarbonisierungsmaßnahmen bleibt damit immer weniger Spielraum. Der gemeinnützige Sektor weist bereits einen Fehlbetrag beim Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB) von rund 2,2 Mrd. Euro auf, angesichts steigender Bau- und Sanierungskosten droht diese Finanzierungslücke weiter zu wachsen.

Hinzu kommen fehlende langfristige Förderperspektiven und schwierige wohnrechtliche Rahmenbedingungen. Der Förderstopp bei der Bundesförderung der Sanierungsoffensive 2026 zu Jahresbeginn hat deutlich gemacht, wie wichtig verlässliche und langfristig planbare Förderungen sind. Gleichzeitig führen komplizierte und langwierige Verfahren dazu, dass Sanierungen später umgesetzt werden und dadurch zunehmend teurer werden.

Hintergrund

Warum die Instandhaltungskosten steigen

Auf Nachfrage nannte Stickler mehrere Gründe: Die Gemeinnützigen haben umfassendere Erhaltungspflichten als andere Vermieter, jede Erhaltungsmaßnahme kostet von Jahr zu Jahr deutlich mehr, und weil unbefristet vermietet wird, kommt es bei sehr langen Mietverhältnissen zunehmend zu aufwendigen Wiederherstellungsarbeiten nach dem Auszug.

Zeit ist bei der Sanierung mehr als ein Kostenfaktor. Jeder Förderstopp, jede fehlende wohnrechtliche Regelung und jedes zu lange Zuwarten vergrößert die Finanzierungslücke und verunmöglicht Sanierungen. Wir können uns bei der Transformation des Gebäudebestands keine weiteren verlorenen Jahre leisten. Die gemeinnützigen Bauvereinigungen sind bereit umzusetzen – dafür braucht es aber jetzt stabile Förderungen, einen zukunftsfähigen EVB und klare wohnrechtliche Rahmenbedingungen.

Isabella Stickler, Obfrau ARGE Eigenheim

Wenn wir die Klimaziele 2040 erreichen und den Gebäudebestand als Zukunftsdepot für die junge Generation sichern wollen, müssen wir jetzt handeln. Nach 20 Runden Wohnrechtsverhandlungen kann es nicht die Antwort sein, am Ende nur das Klimaeinzelgerät zu regeln. Es geht um den gesamten Gebäudebestand und darum, ihn für die nächste Wohngeneration leistbar, lebenswert und klimafit zu machen.

Isabella Stickler, Obfrau ARGE Eigenheim
Der Weg zu den Klimazielen führt über Gebäude

Heißester Sommer, dringender Handlungsbedarf

Johannes Wahlmüller, Klima- und Energiesprecher von GLOBAL 2000, bei der Pressekonferenz
Johannes Wahlmüller, Klima- und Energiesprecher GLOBAL 2000. Foto: © Roland Rudolph

Heuer erlebte Österreich den heißesten Sommer der Messgeschichte. Viele Menschen litten unter der Hitze, zu viele bezahlten die Extremhitze mit dem Leben. Nun steht das Land vor einem Winter, in dem für viele die steigenden Öl- und Gaspreise zum Problem werden. Klimaneutralität 2040 zu erreichen, ist das Gebot der Stunde, und der Gebäudebereich ist ein wichtiger Schlüssel zum Erfolg.

Fast ein Drittel des österreichischen Energieverbrauchs entfällt auf Gebäude. Der Sanierungsbedarf ist enorm groß: Etwa 80 % der Gebäude wurden vor dem Jahr 2000 errichtet, also bevor wirksame Energieeffizienzstandards eingeführt wurden. Die EU-Gebäuderichtlinie sieht vor, dass alle diese Gebäude auf Nullemissionsstandard gebracht werden, um die Klimaziele zu erreichen. Gleichzeitig gibt es noch 443.000 Öl- und 843.000 Gasheizungen in Wohngebäuden zu ersetzen, damit sich Österreich unabhängig von unsicheren fossilen Energiemärkten machen kann. Die Sanierungsrate liegt derzeit bei nur 1,6 %, zu niedrig für die Klimaziele.

Temperaturentwicklung im Sommer, Tiefland Österreich, 1767 bis 2026
Temperaturentwicklung im Sommer, Tiefland Österreich: Sommer 2026 mit +4,4 Grad der wärmste seit Beginn der Messungen. Quelle: HISTALP / GeoSphere Austria.

Nach dem heißesten Sommer der Messgeschichte soll die Bundesregierung ihre Versprechen beim Klimaschutz dringend einlösen. Es braucht neben dem Ziel Klimaneutralität auch verbindliche sektorale Ziele für alle Bereiche. Weiters brauchen wir ein umfassendes Paket für die Sanierung und Heizungsmodernisierung, damit die Menschen in Österreich in Wohnungen leben können, die im Sommer nicht überhitzen und im Winter keine überhöhte Heizrechnung droht. Wir appellieren an die Bundesregierung, jetzt Nägel mit Köpfen zu machen!

Johannes Wahlmüller, Klima- und Energiesprecher GLOBAL 2000
Was jetzt zu tun ist

Die Forderungen im Detail

01

Modernes Wohnrecht mit erweiterten Duldungspflichten

Die Duldungspflichten gemäß § 8 MRG sollen um Maßnahmen zur Zentralisierung und Dekarbonisierung von Heizung, Kühlung und Kochgas ergänzt werden, bei Technologieoffenheit und Anreizen für Innovation. Zugleich soll die Dekarbonisierung möglichst mit minimalinvasiven Eingriffen im Wohnungsinneren auskommen.

  • Sicherstellung der wohnungsweisen Wärmeversorgung beim Heizungstausch
  • Bereitstellung einer zeitgemäßen Wärmeversorgungsanlage (Verschlechterungsverbot)
  • Zulassung der temporären Umstellung von dezentraler auf zentrale Gasversorgung im Rahmen des Renovierungspasses
  • Liegenschaftsbezogenes Duldungsverfahren zur gemeinsamen Klärung aller Mieterinnen und Mieter
  • Soziale Verträglichkeit durch Nachweis der Angemessenheit der Wärmekosten nach der Sanierung
02

EVB stärken

Der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag ist das zentrale Instrument für die langfristige Instandhaltung gemeinnütziger Wohnbauten. Rund die Hälfte der GBV-Gebäude weist bereits einen negativen EVB auf, damit fehlen oft die Mittel für notwendige Großsanierungen und die Dekarbonisierung. Vorgeschlagen wird, den EVB auch nach dem 30. Jahr eines Gebäudes schrittweise weiter anzuheben, analog zur bisherigen Regelung um 7 Cent je Quadratmeter und Jahr, bis zum 50. Jahr auf dann maximal 3,87 Euro je Quadratmeter, zuzüglich VPI-Anpassung. Überschüsse bleiben dem jeweiligen Gebäude zugeordnet und werden an die Bewohnerinnen und Bewohner rückerstattet.

Ohne ausreichende Finanzierung können wir die Sanierung und Dekarbonisierung älterer Wohngebäude nicht bewältigen. Eine maßvolle Weiterentwicklung des EVB schafft dafür die notwendige finanzielle Grundlage.

Wolfgang Amann, geschäftsführender Gesellschafter IIBW
03

Stabile Förderbedingungen statt Stop-and-go

Nur mehrjährig planbare, verlässliche Förderungen ermöglichen es, Sanierungsprojekte durchgängig umzusetzen, statt sie wegen unklarer Förderperspektiven zu verschieben. Aus der Diskussion mit den anwesenden Journalistinnen und Journalisten wurde deutlich: Auch eine sozialverträgliche Anpassung des EVB und erweiterte Duldungspflichten sind ein wichtiger Hebel, falls Förderungen allein nicht ausreichen. Ein heute begonnener Sanierungszyklus trägt 30 bis 35 Jahre und wirkt damit direkt in die nächste Wohngeneration hinein.

04

Klimaschutzgesetz mit sektoralen Zielpfaden

Neben dem übergeordneten Ziel Klimaneutralität 2040 braucht es verbindliche, sektorale Zielpfade für alle Bereiche, einschließlich des Gebäudesektors, sowie einen neuen Rechtsrahmen für die Umstellung von Gasheizungen, um die geltende Gas-Anschlusspflicht anzupassen.

Warum thermische Sanierung und Heizungstausch zusammengehören

Energieeffizienz zuerst

In der Fragerunde erläuterte Amann, warum Förderungen aus seiner Sicht zuerst auf thermische Sanierung und erst danach auf den Heizungstausch setzen sollten: Bis 2040 beziehungsweise 2050 steht nicht genügend erneuerbare Energie zur Verfügung, um den gesamten unsanierten Gebäudebestand zu beheizen. Ein reiner Heizungstausch senkt Emissionen zwar am schnellsten, schafft aber deutlich weniger inländische Wertschöpfung als eine umfassende Sanierung der Gebäudehülle, von der die gesamte Bauwirtschaft profitiert. Beides gemeinsam zu planen ist auch technisch sinnvoll: Ein thermisch saniertes Gebäude braucht weniger Heizleistung, wodurch Wärmepumpen bei niedrigeren, effizienteren Vorlauftemperaturen betrieben werden können. Johannes Wahlmüller ergänzte, dass der technische Fortschritt bei Wärmepumpen zusätzlich für eine kombinierte Herangehensweise spricht, da erneuerbare Alternativen wie Biomasse nur begrenzt verfügbar sind.

Ideologische Gräben

Wo die Regierungsparteien auseinanderliegen

Auf die Frage nach den politischen Widerständen wurde Amann konkret: Bei der Dekarbonisierung gründerzeitlicher Gebäude stehen sich zwei Lager gegenüber. Die Vermieterseite setzt auf ein Heraussanieren aus dem Richtwertsystem des Mietrechtsgesetzes über ein Bonus-Malus-System: Wer saniert und dekarbonisiert, dessen Wohnung würde bei der nächsten Neuvermietung aus der Richtwertmiete herausfallen und könnte zur freien beziehungsweise angemessenen Miete vermietet werden. Die Sozialdemokratie hält dem gegenüber am bestehenden Richtwertsystem fest und leistet gegen Zu- und Abschläge zum Mietrechtsgesetz entsprechend starken Widerstand. Auch die Lagezuschläge, die vor allem in guten Wiener Lagen zur Anwendung kommen, bezeichnete Amann als intransparentes System, das keine Seite zufriedenstellt. Seine Einschätzung: Alle drei Regierungsparteien haben ein großes Interesse, Handlungsfähigkeit zu beweisen, anstatt auf diesen ideologischen Kampfpositionen zu verharren, denn ein großes Reformprojekt umzusetzen ist für alle drei politisch relevant.

Österreich im internationalen Vergleich

Wohnkosten unter dem EU-Schnitt

Wolfgang Amann, geschäftsführender Gesellschafter des IIBW, bei der Pressekonferenz
Wolfgang Amann, geschäftsführender Gesellschafter IIBW. Foto: © Roland Rudolph

In der öffentlichen Debatte nimmt die Leistbarkeit des Wohnens breiten Raum ein. Zweifellos sind die Mieten in der Vergangenheit regelmäßig über der Inflationsrate angestiegen, doch haben sich auch die Einkommen positiv entwickelt. Die zuverlässigste Datenquelle zur Beurteilung der Leistbarkeit des Wohnens ist der Anteil der Wohnkosten, die für Wohnen und Haushaltsenergie aufgebracht werden müssen, wie ihn Eurostat im Rahmen von EU-SILC erhebt.

Wohnkostenbelastung der Haushalte in Österreich, Deutschland, der Schweiz und der EU 27, 2010 bis 2025
Wohnkostenbelastung der Haushalte: Anteil der Kosten für Wohnen und Haushaltsenergie am verfügbaren Einkommen, 2010–2025. Quelle: Eurostat EU-SILC, IIBW.

Die Wohnkostenbelastung der österreichischen Haushalte liegt mit nur noch 17 Prozent deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 19 Prozent und massiv unter den Werten von Deutschland und der Schweiz mit 24-26 Prozent. Mehr noch, ist der Wert seit 2023 deutlich gesunken und liegt auf einem Niveau wie zuletzt vor zwanzig Jahren.

Wolfgang Amann, geschäftsführender Gesellschafter IIBW
Zusammengefasst

Die Forderungen auf einen Blick

  • Modernes Wohnrecht mit erweiterten Duldungspflichten für die Dekarbonisierung
  • Ein gestärkter, zukunftsfähiger Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB)
  • Stabile, mehrjährig planbare Förderbedingungen statt Stop-and-go
  • Ein Klimaschutzgesetz mit verbindlichen sektoralen Zielpfaden und ein neuer Rechtsrahmen für Gasheizungen
Fazit der Pressekonferenz

Die Bundesregierung muss jetzt ins Handeln kommen. Alle relevanten Details und Grundlagen liegen auf dem Tisch, nun sind klare Entscheidungen und konkrete Maßnahmen gefragt.

Es ist Zeit, vom Reden ins Tun zu kommen.