NEWSLETTER 4 / 2026

INHALT

Supertall Wird Sozial

New Yorks Hochhäuser gelten seit Jahren als Symbol für Verdrängung und Luxus. Das niederländische Architekturbüro Powerhouse Company dreht dieses Bild mit seinem Konzept „5050 Gansevoort“ bewusst um. Für einen Wettbewerb der New York City Economic Development Corporation (NYCEDC) zur Neugestaltung des Gansevoort Square im Meatpacking District haben die Architekten einen Supertall entworfen, der den Hochhausbau als Instrument für urbane Gerechtigkeit begreift.

Das Prinzip 50/50

Die Stadt hatte 600 Wohneinheiten mit einem Mindestanteil von 50 % leistbarer Wohnungen ausgeschrieben. Powerhouse Company übererfüllte diese Vorgabe grundlegend: 1.000 Mietwohnungen, davon exakt die Hälfte dauerhaft leistbar, die andere Hälfte marktpreisig. Entscheidend ist dabei die Verteilung: Leistbare und Marktwohnungen sind gleichmäßig über die gesamte Gebäudehöhe gemischt, von unten bis oben, zwölf Wohnungen pro Geschoss. Es gibt kein „Armutsgeschoss“ und kein Luxuspenthouse.

Skygarden und Terrasse

Supertalls sind in Manhattan zum Inbegriff von Luxus geworden, nicht so bei diesem Turm. Gestalterisch setzt Powerhouse Company auf Zurückhaltung. Ein schlanker Tower, ein klares Grundrissraster, das sich rhythmisch nach oben wiederholt, dezente Variationen in Fassadentiefe und Proportion. Auf Ebene 53 öffnet sich das Volumen zu einem zweigeschossigen Sky Garden, einer gemeinsam genutzten Terrasse mit Weitblick über die Stadt. Das Gebäude kommt im Betrieb ohne Gas und Öl aus und wird kohlenstoffarm hergestellt. „Soziale Verantwortung muss ökologische Verantwortung einschließen“, so Thomas Ponds, Associate Architect bei Powerhouse Company.

Das Projekt befindet sich im Konzeptstadium. Ob es gebaut wird, ist offen, weil das Architekturbüro eben eine Fleißaufgabe statt der geforderten 600 Wohnungen geliefert hat. Als Denkmodell zeigt es jedenfalls, was möglich wäre, wenn Hochhäuser nicht als Renditetreiber, sondern als stadtpolitisches Instrument geplant werden.

Bilder: Powerhouse Company

WORDRAP

Hans-Peter Lorenz

Landesobmann Vorarlberg

Foto: Jana Madzigon

 

Die beste Architektur, die Sie je gesehen haben? 
Das Chrysler Building in New York.

Mein Lieblingsplatz in meinem Bundesland?
Das Naherholungsgebiet „Alter Rhein“ in Lustenau.

Stadt oder Land? Warum?
Land, weil weniger Hektik.

Das unterschätzteste Thema im Wohnbau?
Bewirtschaftungskosten.

Wenn ich WohnbauministerIn wäre, würde ich als Erstes..…
…dafür eintreten, dass die öffentlichen Mittel für den gemeinnützigen Wohnbau massiv angehoben werden.

Ein Buch, das mich geprägt hat:
Narziss und Goldmund von Hermann Hesse.

Mein Lieblingsplatz zum Nachdenken:
Der Garten bei mir zuhause.

Kaffee oder Tee?
Tee.

Mein liebstes Hobby neben der Arbeit:
Inlineskaten und Gitarre spielen.

Musik, die in meinem Auto läuft:
ABBA und Queen.

Der beste Rat, den ich je bekommen habe:
Zähl nicht die Siege, sie verwehen im Wind, nur wie man Niederlagen verarbeitet, entscheidet im Leben.

Ein Klischee über meinen Beruf, das stimmt:
Immer das letzte Wort haben zu „müssen“.

Eine Person, die mich inspiriert:
Mein früherer Aufsichtsratsvorsitzender, Bürgermeister der Stadt Dornbirn, Wolfgang Rümmele.

Welche historische Person würden Sie gerne mal treffen? Napoleon.

ARGE EIGENHEIM NEWS

Tiroler Wohnbau errichtet Holzbau in vier Monaten

Foto: Tiroler Wohnbau

Im Mai 2026 feierte die Tiroler Wohnbau in Ehrwald die Firstgleiche für eine besondere Wohnanlage mit dem Namen „Schmiede“. Nach der Grundsteinlegung im Oktober 2025 und einer winterbedingten Pause wurde der Rohbau in rund vier Monaten effektiver Bauzeit fertiggestellt. Ermöglicht hat das eine sorgfältige Planung durch teamk2 architects, die modulare Vorfertigung der Holzelemente sowie eine reibungslose Ausführung durch Generalunternehmer Pichler Bau GmbH.

Das Gebäude umfasst 10 objektgeförderte Mietwohnungen, die nach fünf Jahren eine Kaufoption bieten. Alle Wohnungen entsprechen dem Niedrigenergiestandard der Tiroler Wohnbauförderung, mit einem Heizwärmebedarf von 22,0 kWh/m²/a (Klasse B) und einem fGEE-Wert von A++ 0,42. Die Gesamtbaukosten belaufen sich auf rund 4,0 Mio. Euro netto, die Wohnbauförderung beträgt ca. 1,5 Mio. Euro netto, davon ca. 1,4 Mio. Euro als Bundeszuschuss.

Foto: Tiroler Wohnbau

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PV-Pilotprojekt für gemeinschaftliche Stromnutzung

Die WETgruppe setzt gemeinsam mit dem ÖKOSTROM.KOLLEKTIV eGen einen neuen Schritt in der nachhaltigen Energieversorgung. Als größte gemeinnützige Bauvereinigung in Niederösterreich startet das Unternehmen ein Pilotprojekt zur gemeinschaftlichen Nutzung von Photovoltaikstrom in Wohnhausanlagen.

Bis zu 40 Prozent Stromkostenersparnis für Bewohner

Im Rahmen sogenannter gemeinschaftlicher Erzeugungsanlagen (GEA) wird der auf den Wohnhausdächern erzeugte PV-Strom direkt den Bewohnern zur Verfügung gestellt. Der Wohnbauträger bleibt Eigentümer der Anlage, das ÖKOSTROM.KOLLEKTIV eGen übernimmt Betrieb, Organisation und Abrechnung. Einsparungen von bis zu 40 Prozent seien möglich, Netzgebühren und Abgaben entfielen zur Gänze, heißt es seitens der Beteiligten. Benötigter Reststrom wird weiterhin über den jeweiligen Energieversorger bezogen.

30 Liegenschaften bis Jahresende

Das erste Pilotprojekt startet in Statzendorf, die nächsten Standorte folgen in Obergrafendorf und Muckendorf. Bis Jahresende sollen rund 30 ausgewählte Objekte der WETgruppe in die Umsetzung kommen. Darüber hinaus wird das Potenzial weiterer Liegenschaften erhoben. Landesrätin Teschl-Hofmeister unterstrich bei einer Pressekonferenz die Bedeutung des Projekts: Leistbares Wohnen gehe heute eng einher mit leistbarer Energie. Die neue Wohnbauförderung unterstütze gezielt die Kombination aus Photovoltaik und Speicherlösungen.

(v.l.n.r.): Christian Rädler (Geschäftsführer WETgruppe), Christiane Teschl-Hofmeister (Wohnbau-Landesrätin), Anton Hechtl (ÖKOSTROM.KOLLEKTIV eGen), Matthias Zawichowski (ÖKOSTROM.KOLLEKTIV eGen).

Foto: NLK Pfeiffer

WORDRAP

Herwig Pernsteiner

2. Obmann-Stellvertreter ARGE Eigenheim

Foto: Jana Madzigon

Die beste Architektur, die Sie je gesehen haben?
Ein Vogelnest. Instinktiv gestaltet. Funktional ausgerichtet. Ökologisch gebaut. Ein Kunst- und Wunderwerk!

Mein Lieblingsplatz in meinem Bundesland?
At home.

Stadt oder Land? Warum?
Das Land. Ganz eindeutig. Da ist viel Grün. Luft, Licht und Sonne. Und die Gemeinschaft ist ebenfalls bereichernd.

Das unterschätzteste Thema im Wohnbau:
Genossenschaften.

Wenn ich WohnbauministerIn wäre, würde ich als Erstes…
…tief Luft holen.

Ein Buch, das mich geprägt hat:
Friedrich Dürrenmatt, Die Physiker.

Mein Lieblingsplatz zum Nachdenken:
…auf meiner Laufrunde.

Kaffee oder Tee?
Je nach dem. Gerne schwarzen Tee mit Milch. Hin und wieder auch einen Cappuccino.

Mein liebstes Hobby neben der Arbeit:
Kunst.

Musik, die in meinem Auto läuft:
Ö1.

Der beste Rat, den ich je bekommen habe:
Fröhlich sein, Gutes tun und die Spatzen pfeifen lassen.

Ein Klischee über meinen Beruf, das stimmt:
Dass die Baukosten immerzu steigen.

Eine Person, die mich inspiriert:
Gute Freunde.

Welche historische Person würden Sie gerne mal treffen?
Papst Franziskus.

BRANCHEN NEWS

Experten fordern bundesweite Datenbank für Energieausweise

Bei einem Sanierungsgipfel in Wien, organisiert von Renowave.at und der IG Lebenszyklus Bau, haben sich 36 Verbände und Organisationen mit der Frage beschäftigt, wie die Transformation des österreichischen Gebäudebestands beschleunigt werden kann. Ein zentrales Ergebnis: Die fehlende bundesweite Datenbasis bei Energieausweisen gilt als wesentliches Hindernis.

Wohnbauforscher Wolfgang Amann bezeichnete es als „politischen Fehler“, die Datenhoheit über Energieausweise den Bundesländern überlassen zu haben. Derzeit sind die Daten in jedem Bundesland unterschiedlich erfasst, was eine gesamthafte Analyse des Sanierungsbedarfs und eine zielgerichtete Förderung erheblich erschwert. Eine einheitliche, bundesweite Datenbank wird von den Experten als Grundvoraussetzung für eine effektive Gebäudetransformation gewertet.

Niederländisches Sanierungsmodell expandiert europaweit

Das niederländische Programm Energiesprong hat seit 2010 ein industrialisiertes Modell für die Komplettsanierung von Sozialwohnungen entwickelt. Mittels vorgefertigter Fassadenelemente, Dachmodulen mit Photovoltaik und neuer Haustechnik werden Gebäude auf Nettonull-Energie gebracht, der Energieverbrauch sinkt um 70 bis 80 Prozent. Eine Komplettsanierung dauert in der Regel weniger als zehn Tage, die Bewohner müssen ihre Wohnung nicht verlassen. Bislang wurden über 10.000 Wohneinheiten nach diesem Modell saniert.

Mit dem neuen EU-geförderten Programm „LIFE Renew-it“ geht Energiesprong einen Schritt weiter. In einem „kollektiven Selbst-Retrofit“-Ansatz übernehmen Bewohner ausgewählte Sanierungsaufgaben gemeinsam mit Fachkräften. Pilotstandorte laufen in Frankreich, Spanien und Deutschland, Lettland und die Niederlande fokussieren auf Replikation. Das Modell soll die Sanierungskosten um bis zu 15 Prozent senken und neue grüne Jobs schaffen.

World Habitat Awards 2026

Die World Habitat Awards 2026, vergeben von World Habitat in Zusammenarbeit mit UN-Habitat, zeichnen jährlich innovative, menschenzentrierte Wohnprojekte aus aller Welt aus. In diesem Jahr gingen die Goldpreise an zwei sehr unterschiedliche, aber gleichermaßen wirkungsvolle Initiativen.
Die tschechische Platform for Social Housing erhielt Gold für ihre zentrale Rolle bei der Transformation der nationalen Obdachlosenpolitik. Die Organisation hat Housing-First-Programme in über 20 tschechischen Städten etabliert, die Gesetzgebung mitgeprägt und professionelle Standards entwickelt. Zuletzt wurde der Housing Support Act verabschiedet. Allerdings steht die Plattform unter dem Druck einer populistischen Regierung, die die erzielten Fortschritte bedroht.
Das zweite Gold ging an das Hebron Rehabilitation Committee in Palästina, das seit Jahrzehnten historische Steingebäude in der Altstadt von Hebron restauriert. Über 1.400 Gebäude wurden wiederhergestellt, fast 12.000 Menschen erhielten so Wohnraum. Das Projekt verbindet Wohnraumschaffung mit dem Erhalt kulturellen Erbes und ermöglicht die Rückkehr vertriebener Familien.

Nach 35 Jahren: Deutschland reaktiviert Wohngemeinnützigkeit

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 hat Deutschland die Wohngemeinnützigkeit nach ihrer Abschaffung im Jahr 1990 wieder eingeführt. Seit 1. Jänner 2025 können sozial orientierte Körperschaften, darunter Stiftungen, Vereine und kommunale Unternehmen, als wohngemeinnützig anerkannt werden und damit von Steuerbefreiungen bei Körperschaft-, Gewerbe-, Grund- und Grunderwerbsteuer profitieren. Voraussetzung ist, dass die Mieten dauerhaft unter dem Marktniveau liegen.
Die Einkommensgrenzen sind so gesetzt, dass rund 60 Prozent der deutschen Haushalte als Mieter in Frage kommen. Das Bundesbauministerium schätzt die Steuererleichterungen auf ein- bis zweitausend Euro pro Wohnung und Jahr. Zunächst werden rund 100 Körperschaften und 105.000 Mieterhaushalte von der Regelung profitieren.
Die Wohnungswirtschaft und Mieterverbände reagieren skeptisch. Ohne direkte Investitionszuschüsse reiche das Instrument nicht aus, um nennenswerte Mengen neuen Wohnraums zu schaffen. Für österreichische Fachleute ist das deutsche Modell dennoch relevant: Es zeigt, dass das in Österreich seit Jahrzehnten etablierte Prinzip der Gemeinnützigkeit international als Vorbild gilt und nun auch in Deutschland wieder Fuß fasst.

Mischung bringt’s

Eine aktuelle Studie, die im Boston Globe veröffentlicht wurde, zeigt, dass Kinder, die in öffentlichen Wohnanlagen leben, von Verbindungen zu wohlhabenderen Nachbarn profitieren können. Diese sozialen Kontakte können zu höheren Einkommensmöglichkeiten im späteren Leben führen. Die Forschung legt nahe, dass die Interaktion mit höherverdienenden Nachbarn den Kindern nicht nur Zugang zu besseren Ressourcen und Netzwerken bietet, sondern auch ihre Erwartungen und Ambitionen für die Zukunft positiv beeinflusst. Solche sozialen Verbindungen könnten somit eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der wirtschaftlichen Chancen von Kindern in benachteiligten Wohnverhältnissen spielen.

Studie: Gemeinnütziger Wohnbau und Verdichtung als Schlüssel

Beispiel einer frühen Verdichtung: Arnold-Luschin-Gasse nach der Sanierung durch ÖWG Wohnbau.

Foto: Martin Schönbauer

Eine im Frühjahr 2026 von EcoAustria im Auftrag von ÖWG Wohnbau erstellte Studie analysiert die wohnungspolitischen Optionen für den angespannten Grazer Wohnungsmarkt. Graz verzeichnete zwischen 2010 und 2024 ein Bevölkerungswachstum von rund 18 Prozent. Die Neubautätigkeit hält mit dieser Entwicklung nicht Schritt.

Die Studie untersucht drei Instrumente: Mietobergrenzen, kommunalen Wohnbau und gemeinnützigen Wohnbau. Mietobergrenzen könnten kurzfristig entlasten, hemmen aber langfristig Investitionen und verknappen das Angebot, so die erste Conclusio. Kommunaler Neubau scheidet laut Studie aus, weil Graz, gemessen an der Einwohnerzahl, die am höchsten verschuldete Landeshauptstadt Österreichs ist. Als besonders wirksam gilt hingegen die Anhebung der Bebauungsdichte. Eine Erhöhung von 0,6 auf 1,2 verdoppelt die möglichen Wohneinheiten auf gleicher Fläche, von rund 8 auf 17 Einheiten pro 1.000 m² Grundfläche, ohne zusätzliche öffentliche Mittel. Der gemeinnützige Wohnbau wirke zudem als Wirtschaftsmotor, so die Studie: Allein 2024 investierten steirische gemeinnützige Bauträger 466 Millionen Euro, sicherten rund 4.731 Arbeitsplätze und generierten 1,15 Euro regionale Wertschöpfung pro eingesetztem Förder-Euro.

Leistbarkeit verbessert sich zum dritten Mal in Folge

Laut einer Analyse der UniCredit Bank Austria hat sich die Leistbarkeit von Wohneigentum in Österreich 2025 das dritte Jahr in Folge verbessert. Nach dem Rückgang der Immobilienpreise 2023 und 2024 um insgesamt 3,2 Prozent legten die Preise 2025 zwar wieder um 2,6 Prozent zu. Da die Nettoeinkommen im gleichen Zeitraum aber um über 3,5 Prozent stiegen, verbesserte sich das Verhältnis von Einkommen zu Immobilienpreisen erneut.

Durchschnittlicher Quadratmeterpreis 2025 noch unter 2022
UniCredit-Ökonom Walter Pudschedl schätzt den durchschnittlichen Quadratmeterpreis für Eigentumswohnungen 2025 auf ca. 4.100 Euro, für Einfamilienhäuser auf knapp 2.800 Euro. Das entspricht einer Ersparnis von rund 250 bzw. 120 Euro pro Quadratmeter gegenüber 2022. Mit einem Jahresnettoeinkommen konnten 2025 im Durchschnitt 8,8 Quadratmeter Wohnraum finanziert werden, gegenüber nur 7 Quadratmetern im Jahr 2022.

Im Langfristvergleich bleibt die Lage angespannt
Im Vergleich zu 2010 hat sich die Leistbarkeit dennoch um rund 20 Prozent verschlechtert. Die Immobilienpreise stiegen seit 2010 um 116 Prozent, die Nettoeinkommen nur um 73 Prozent. Regional zeigen sich deutliche Unterschiede: Am leistbarsten ist der Kauf eines Einfamilienhauses im Burgenland, am schwierigsten in Wien. Die gemessenen Mieten stiegen in den vergangenen drei Jahren um rund 20 Prozent. Für 2026 und 2027 erwartet die UniCredit Bank Austria einen weiteren Preisanstieg auf Inflationsniveau von zwei bis drei Prozent.

Recht von Roland Weinrauch 

Unzulässige Vertragsstrafen bei der Parkraumüberwachung

Was ist passiert
Private Parkraumüberwacher setzen bei der Kontrolle von Parkflächen zunehmend digitale Systeme wie Kennzeichenscanner ein. Auf den jeweiligen Parkflächen werden häufig Vertrags- und Entgeltbedingungen angebracht, wonach mit der Einfahrt auf den Parkplatz ein Nutzungsvertrag zwischen Parkplatznutzer und Parkraumüberwacher zustande kommen soll. Bei Verstößen gegen diese Bedingungen, etwa bei Überschreitung der zulässigen Höchstparkdauer, werden unter Berufung auf diesen Nutzungsvertrag Vertragsstrafen vom Parkraumüberwacher geltend gemacht.
Mit einem solchen Geschäftsmodell hatte sich zuletzt auch der Oberste Gerichtshof zu befassen: Der Parkraumüberwacher war selbst nicht Eigentümer oder sonst nutzungsberechtigter Betreiber der Parkfläche, sondern lediglich mit der Kontrolle der Parkflächennutzung und Eintreibung der Vertragsstrafen bei Verstößen beauftragt. Die Tätigkeiten des Parkraumüberwachers wurden ausschließlich über derart eingehobene Vertragsstrafen finanziert und waren für den Eigentümer der Parkfläche somit unentgeltlich.

Rechtliche Beurteilung
Die umfassende berufsmäßige Parteienvertretung ist Rechtsanwälten vorbehalten. Dazu zählt insbesondere auch die außergerichtliche Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche Dritter.
Der Oberste Gerichtshof hat klargestellt, dass ein Parkraumüberwacher sich nicht allein dadurch auf eigene vertragliche Ansprüche berufen kann, dass er an der Einfahrt oder auf der Parkfläche Vertragsbedingungen anbringt und behauptet, mit jedem Parkplatznutzer komme ein eigener Nutzungsvertrag zustande. Übernimmt er dabei im Wesentlichen nur Kontroll- und Mahnaufgaben für den Eigentümer oder Betreiber der Parkfläche, ohne wirtschaftlich an der Parkfläche selbst berechtigt zu sein (bspw. durch eigenständige Festlegung der Nutzungsbedingungen des Parkplatzes oder Einhebung der Parkgebühren) liegt regelmäßig keine eigenständige Anspruchsdurchsetzung vor.
Der Parkraumüberwacher verfolgt diesfalls somit nicht seine eigenen Interessen, sondern jene des Parkflächeneigentümers bzw. -nutzungsberechtigten. Werden auf diese Weise außergerichtlich Ansprüche– etwa Besitzstörungsansprüche oder daraus abgeleitete Vertragsstrafen – geltend gemacht, wird damit unzulässigerweise in das anwaltliche Vertretungsmonopol eingegriffen.

Schlussfolgerung
Für Betreiber und Eigentümer von Parkflächen zeigt die Entscheidung, wie Parkraumüberwachungsmodelle gerade nicht ausgestaltet sein sollten: Die bloße Auslagerung von Kontrolle und Mahnwesen an einen Dienstleister, der Vertragsstrafen im eigenen Namen einhebt, ohne selbst zur wirtschaftlichen Nutzung der Parkfläche berechtigt zu sein, birgt erhebliche rechtliche Risiken.
Zahlungsaufforderungen privater Parkraumüberwacher sollten von den Parkplatznutzern zudem nicht ungeprüft hingenommen werden. Wird eine „Vertragsstrafe“ nicht vom Eigentümer, Betreiber oder sonst tatsächlich Berechtigten der Parkfläche geltend gemacht, sondern von einem bloß mit Kontrolle und Mahnwesen beauftragten Dienstleister, liegt darin oftmals eine unzulässige außergerichtliche Durchsetzung fremder Ansprüche.

Weinrauch Rechtsanwälte

Autor: Rechtsanwalt Dr. Roland Weinrauch, LL.M.

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