Newsletter 7 / 2026

Mut zur Lücke in München

Das „große kleine Haus“ im Münchner Kreativquartier

Foto: Heimo Rollett

Das „große kleine Haus“ in München zeigt, wie der Gebäudetyp E in der Praxis aussieht: 19 genehmigte Abweichungen von üblichen Standards, rund 10 % weniger Baukosten und Bewohnerinnen und Bewohner, die jede Änderung vertraglich mittragen.

Im Münchner Kreativquartier steht eines von 19 bayerischen Pilotprojekten zum Gebäudetyp E. Das „E“ steht für einfach oder experimentell. Wer baut, darf auf Standards verzichten, die für Sicherheit und Gesundheit nicht notwendig sind. Statik und Brandschutz bleiben unangetastet, beim Komfort wird verhandelt. Eine neue Norm soll daraus bewusst nicht entstehen. Ziel ist Spielraum im Einzelfall.

Das „große kleine Haus“ der gleichnamigen Genossenschaft ist ein achtgeschoßiger Holzhybridbau mit 29 Wohnungen, zwölf Gewerbeeinheiten, Ateliers, Quartierscafé und Gemeinschaftsräumen. Genehmigt wurde es mit 19 Befreiungen und Abweichungen.

Der Schallschutz liegt unter der Mindestnorm, dadurch fallen die Wohnungstrennwände schlanker aus und es bleibt mehr Wohnfläche. Die Heizung ist auf 19 statt 21 Grad ausgelegt, die innenliegenden Bäder haben keine Heizkörper, in den Vierzimmerwohnungen fehlt das Gäste-WC. Stahl aus einer abgebrochenen Halle und gebrauchte Türen wurden wiederverwendet, auf eine Wohnung kommen nur 0,4 Stellplätze.

Die Ersparnis beziffert Architekt Julius Klaffke, Gründungsmitglied der Genossenschaft, mit rund 10 %. Die Baukosten liegen bei 3.500 Euro brutto pro m² Nutzfläche, die Kaltmieten bei 12,20 bzw. 13,50 Euro pro m² und Monat. Möglich ist das, weil alle Abweichungen in den Nutzungsverträgen stehen und die Bewohnerinnen und Bewohner als Mitglieder selbst die Genossenschaft sind. Am 1. November ziehen die Bewohnerinnen und Bewohner ein.

Kreativquartier München

Foto: Heimo Rollett

Rosa Treppe im Münchner Kreativquartier

Foto: Heimo Rollett

Kreativquartier München

Foto: Heimo Rollett

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Branchennews

WIFO-Zahlen: Gemeinnütziger Wohnbau bringt Haushalten 2,5 Mrd. Euro pro Jahr

Der gemeinnützige Wohnbau verschafft Haushalten und Volkswirtschaft einen Wohnkostenvorteil von rund 2,5 Mrd. Euro pro Jahr. Das zeigen erste Zwischenergebnisse einer laufenden Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts WIFO zu den ökonomischen Wirkungen der gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV). In der Summe ist dabei auch die preisdämpfende Wirkung auf den privaten Mietmarkt eingerechnet. Die ökonomische Bedeutung der GBV hat seit der ersten Untersuchung 2021 deutlich zugenommen.

Haushalte in GBV-Wohnungen zahlen im Schnitt rund ein Viertel weniger als für eine vergleichbare private Mietwohnung, das sind rund 228 Euro pro Monat. Studienleiter Michael Klien führt das auf die unterschiedliche Entwicklung der Mieten zurück: Die privaten Mieten sind infolge von Inflation und verändertem Zinsumfeld kräftig gestiegen, die Kostenmieten der GBV entwickelten sich deutlich moderater. Steigt der Anteil gemeinnütziger Wohnungen um zehn Prozentpunkte, liegen die privaten Mieten im Schnitt um rund 0,30 Euro pro m² niedriger. Besonders groß ist der Vorteil in angespannten Märkten: In Tirol beträgt die Differenz rund 5,0 Euro pro m², in Wien 4,7 Euro, in Salzburg und Vorarlberg jeweils rund 4,5 Euro. Im Neubau seit 2011 liegt der Mietvorteil bei rund 4,5 Euro pro m².

Für das Bruttoinlandsprodukt ergibt sich je nach Abgrenzung eine positive Wirkung von rund zwei Mrd. Euro pro Jahr, vor allem durch höhere Kaufkraft. Auch die öffentliche Hand profitiert: Geringere Ausgaben für Wohnbeihilfe und Sozialhilfe bedeuten eine jährliche Entlastung von rund 280 Mio. Euro. Die Verbandsobleute des GBV fordern deshalb, die im Regierungsprogramm vorgesehenen Verhandlungen zum WGG-Paket aufzunehmen.

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Wohnbau-Symposium der ARGE Eigenheim Niederösterreich am 26. November

Die ARGE Eigenheim Niederösterreich lädt am Donnerstag, 26. November, um 16 Uhr zum Wohnbau-Symposium 2026 auf die Burg Perchtoldsdorf. Anlass ist der 100. Geburtstag von Siegfried Ludwig. Im Mittelpunkt steht die Pionierrolle des gemeinnützigen Wohnbaus: damals, heute und morgen.

Gemeinsam mit Wohnbau-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und Persönlichkeiten aus der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft, Politik, Gesellschaft und Wissenschaft wird diskutiert, was die Gemeinnützigkeit aus ihrer Gestaltungskraft heute bewegen kann und was sie braucht, um ihren Auftrag weiter zu erfüllen. Die Einladung mit weiteren Details folgt in Kürze.

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Wien droht 2027 ein Einbruch bei neuen Mietwohnungen

Der Wiener Wohnungsneubau verliert weiter an Dynamik. Für 2027 sind nach aktuellem Datenstand nur 494 neue gewerbliche Mietwohnungen angekündigt, nach 2.505 heuer. Das entspricht einem Minus von rund 80 %. Zu diesem Ergebnis kommt das Quartalsupdate Q3 des Neubauberichts, den EXPLOREAL im Auftrag der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Wien erhebt und auswertet. Österreichweit wird für 2026 ein moderates Wachstum bei den Fertigstellungen erwartet, in Wien setzt sich der Rückgang fort.

Nicole Fürntrath, Obfrau der Fachgruppe, nennt die Zahl ein Alarmsignal: „Wenn in Wien im kommenden Jahr nur rund 500 neue gewerbliche Mietwohnungen fertiggestellt werden, ist das ein Alarmsignal. Was heute nicht gebaut wird, fehlt morgen am Wohnungsmarkt. Wir brauchen Rahmenbedingungen, unter denen sich Wohnbauprojekte wieder wirtschaftlich umsetzen lassen. Dazu gehören Planungssicherheit, rasche Genehmigungsverfahren und tragfähige Finanzierungsmöglichkeiten.“

2025 ging die Zahl der fertiggestellten Wohneinheiten in Wien um rund 17 % auf 11.404 zurück. Für 2026 werden 10.336 Einheiten erwartet, ein weiteres Minus von rund 9 %. 2027 dürfte die Zahl auf 9.651 Einheiten sinken, knapp 7 % unter dem Niveau von 2026.

Die Segmente entwickeln sich unterschiedlich. Die angekündigten gewerblichen Eigentumswohnungen steigen von 3.051 im Jahr 2026 auf 3.961 im Jahr 2027, den Rückgang bei den Mietwohnungen gleicht das nicht aus. Bei den gemeinnützigen Mietwohnungen wird ein leichter Rückgang von 2.740 auf 2.678 Einheiten erwartet.

Auch das verfügbare Angebot an Neubau-Eigentumswohnungen sinkt österreichweit seit dem Höchststand im dritten Quartal 2024, seit Mitte 2025 schneller. Die vorläufigen Verwertungsdaten für das dritte Quartal 2026 deuten auf etwas weniger Transaktionen hin. In Wien sank der Verwertungsindex von 59 Punkten im zweiten auf 50 Punkte im dritten Quartal 2026, im Vorjahresquartal lag er bei 55 Punkten. Die Angebotspreise für Neubauwohnungen liegen in Wien um 5,8 % über dem Vorjahresniveau.

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Drei von vier Österreicher:innen wollen in den eigenen vier Wänden leben

Der Wunsch, in den eigenen vier Wänden zu leben, bleibt in Österreich tief verankert. Laut der neuen Wohnstudie der UniCredit Bank Austria nennen 76 % der Befragten Wohneigentum ihre ideale Wohnform, auch unter den 16- bis 29-Jährigen gehen 68 % davon aus, im Laufe ihres Lebens Eigentum erwerben zu können. Als Hauptgründe nennen die Befragten Unabhängigkeit und Gestaltungsfreiheit (50 %), den Schutz vor steigenden Mietkosten (46 %) sowie die Absicherung im Alter (37 %).

Gleichzeitig hält nur rund ein Viertel der Bevölkerung (26 %) Wohneigentum derzeit für gut oder sehr gut leistbar, als größte Hürden gelten hohe Immobilienpreise (79 %), fehlendes Eigenkapital (55 %) und die laufende Kreditbelastung (40 %). 76 % der Befragten wünschen sich eine integrierte Begleitung bei Immobiliensuche, Finanzierung und Kaufabwicklung, Banken genießen dabei mit 59 % das höchste Vertrauen.

Die Nachfrage nach Wohnbaukrediten zieht laut UniCredit Bank Austria bereits wieder an: Im ersten Halbjahr 2026 wurden branchenweit monatlich neue Wohnbaukredite im Volumen von rund 1,6 Mrd. Euro vergeben, ein Plus von rund 20 % gegenüber dem Vorjahreshalbjahr. Die Kosten für 100 m² Wohnraum sind gemessen in Jahreseinkommen von 14,4 im Jahr 2022 auf 11,7 im Jahr 2025 gesunken. Als Reaktion eröffnet die Bank mit Bank Austria MyHome ein neues Kompetenzzentrum, das Finanzierung, Immobiliensuche, Versicherung und Notariatsleistungen bündelt.

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Irische EU-Ratspräsidentschaft rückt Wohnen ins Zentrum

Irland nutzt seine EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2026, um dem Thema Wohnen mehr Gewicht zu verleihen. Dublin will die geplante Ratsempfehlung gegen Wohnungslosigkeit und Wohnungsausgrenzung voranbringen, Verhandlungen zum kommenden Affordable Housing Act vorantreiben und am 25. und 26. November die Wohnbauminister:innen der Mitgliedstaaten zu einem informellen Treffen in Dublin Castle versammeln.

Irland verfolgt dabei auch ein eigenes Ziel: 300.000 neue Wohnungen bis 2030, davon 72.000 soziale und 90.000 geförderte Wohnungen. 2025 wurden mehr als 36.000 Wohnungen fertiggestellt, dennoch warten laut der Housing Agency Ireland weiterhin über 61.000 Haushalte auf eine Sozialwohnung. Aus Sicht des Housing-Europe-Mitglieds Irish Council for Social Housing liegt die eigentliche Hürde in den europäischen Finanzierungsregeln: Solange sozialer und leistbarer Wohnbau buchhalterisch als Schulden gilt und nicht als langfristige Investition, bremst das die Bautätigkeit in immer mehr EU-Staaten.

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Zehn Prozent EU-Regionalfördermittel für öffentlichen Wohnbau gefordert

Im EU-Parlament wird Wohnen zu einem stärkeren Thema der nächsten Budgetperiode. Bei einer Parlamentsveranstaltung kündigte der Europaabgeordnete Marcos Ros Sempere (S&D, Spanien) an, sich für eine zehnprozentige Zweckbindung im Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ERDF) zugunsten von öffentlichem Wohnbau einzusetzen, zusätzlich zu den bestehenden Mitteln für Stadt- und Landentwicklung. Wird der Vorschlag angenommen, wäre das eine deutliche Stärkung der EU-Investitionen in öffentlichen Wohnbau im Budget ab 2028.

Der Vorstoß steht im Zusammenhang mit ersten Änderungsanträgen zur Verordnung über die künftigen National and Regional Partnership Plans, dem Rahmen, nach dem die Mitgliedstaaten ihre EU-Investitionen für die Budgetperiode 2028 bis 2034 planen. Laut einer ersten Analyse von Housing Europe zielen zahlreiche Änderungsanträge verschiedener Fraktionen in eine ähnliche Richtung: eigene Wohnbau-Kapitel in den nationalen Investitionsplänen, mehr Sichtbarkeit für Wohnen in nationalen Strategien und zweckgebundene Mittel für sozialen und leistbaren Wohnbau.

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Studie: Sozialer Wohnbau als Gegenmittel zur Spekulation

Bei einer Anhörung des Wohnbau-Ausschusses des EU-Parlaments (HOUS) präsentierten Fachleute eine Studie des Europäischen Parlamentarischen Forschungsdienstes (EPRS) zu Immobilienspekulation, Unternehmensvermietern und deren Wirkung auf die Wohnkosten in Europa. Das Ergebnis: Die zunehmende Finanzialisierung des Wohnungsmarkts treibt Mieten und Kaufpreise nach oben, verunsichert Mieter:innen und rückt den Anlagewert von Wohnraum stärker in den Vordergrund als dessen eigentlichen Zweck.

Professor Manuel Aalbers unterschied zwischen Investitionen, die neuen Wohnraum schaffen, und spekulativem Kapital, das lediglich Wert aus bestehendem Bestand zieht. Aalbers, Mitautor des #Housing2030-Berichts von Housing Europe und den Vereinten Nationen, sieht im öffentlichen, genossenschaftlichen und sozialen Wohnbau das wirksamste Gegenmittel zur Spekulation, gestützt durch nachhaltige öffentliche Investitionen und klare Bedingungen für die Vergabe öffentlicher Mittel.

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Wohlschlager & Redl

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Wordrap

Philipp Wagner

Bundessekretär ARGE Eigenheim

Philipp Wagner

Foto: Franz Neumayr

Die beste Architektur, die Sie je gesehen haben?

Pantheon in Rom, nachhaltige Architektur, steht schon seit 125 n. Chr.

Mein Lieblingsplatz in meinem Bundesland?

Zu Hause!

Stadt oder Land? Warum?

Am Land in Stadtnähe!

Das unterschätzteste Thema im Wohnbau?

Die Erfolgsgeschichte des gemeinnützigen Wohnbaus in Österreich

Wenn ich Wohnbauminister:in wäre, würde ich als Erstes…

Vermutlich feststellen, dass ich nur geringe Kompetenzen und Gestaltungsmöglichkeiten habe…

Ein Buch, das mich geprägt hat:

Der kleine Prinz von Antoine de Saint-Exupéry

Mein Lieblingsplatz zum Nachdenken:

Sofa oder Wald

Kaffee oder Tee?

Kaffee und grüner Tee

Mein liebstes Hobby neben der Arbeit:

Familie, Hund, Fußball

Musik, die in meinem Auto läuft:

Popmusik, 80er und deutschsprachige Musik

Der beste Rat, den ich je bekommen habe:

Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die man nicht ändern kann, Mut, Dinge zu ändern, die man ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

Ein Klischee über meinen Beruf, das stimmt:

Fachmann mit rechtlichen, technischen, ökonomischen und sozialen Kenntnissen, welcher schwer erreichbar ist

Eine Person, die mich inspiriert:

Josef Klemen

Welche historische Person würden Sie gerne mal treffen?

Jakob Fugger

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Recht von Roland Weinrauch

Bestandvertragsgebühr: Energiekosten und Versicherungsprämien als Teil der Bemessungsgrundlage

Roland Weinrauch

Foto: Weinrauch Rechtsanwälte

Was ist passiert?

Die Vertragsparteien schlossen einen Bestandvertrag über Räumlichkeiten in einem Logistikzentrum. Der Vertrag zählte die Kosten für Strom, Gas, Wasser und Kanal ausdrücklich zu den von der Mieterin zu leistenden Entgelten: Die Vermieterin bezahlte diese Kosten und verrechnete sie der Mieterin über eigene Zähler verbrauchsabhängig und ohne Aufschlag weiter. Zugleich räumte der Vertrag der Mieterin das Recht ein, Versorgungsverträge direkt mit den Versorgungsunternehmen abzuschließen – wovon sie auch Gebrauch machte. Weiters war die Mieterin verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und ihren Warenbestand zu versichern.

Die Vermieterin berechnete die Bestandvertragsgebühr selbst und ließ die Versorgungskosten und die Versicherungsprämien dabei außer Ansatz. Das Finanzamt bezog beides in die Bemessungsgrundlage ein und schrieb eine Nachzahlung vor.

Rechtliche Beurteilung

Bestandverträge über Geschäftsräumlichkeiten unterliegen einer Gebühr von 1 % der Bemessungsgrundlage. In diese sind alle Leistungen einzubeziehen, zu denen sich der Bestandnehmer verpflichtet hat, um in den „Genuss des Gebrauchsrechts an der Bestandsache“ zu gelangen. Dazu zählen neben dem Mietzins und einmaligen Leistungen wie Baukostenzuschüssen insbesondere die laufenden Betriebskosten.

Das Bundesfinanzgericht stellte klar, dass es nicht darauf ankommt, ob die übernommene Verpflichtung gegenüber dem Vermieter selbst oder gegenüber einem Dritten zu erfüllen ist. Wesentlich ist, dass ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Überlassung der Bestandsache besteht. Diesen bejahte das Gericht für die Energie- und Wasserversorgung: Sie dient dem bestimmungsgemäßen Gebrauch und erleichtert die Benützung des Mietobjekts.

Am Ergebnis änderte auch das Wahlrecht der Mieterin nichts, Versorgungsverträge direkt abzuschließen. Für die Gebührenbemessung ist der Inhalt der Urkunde maßgebend, und diese verpflichtete die Mieterin zur Tragung dieser Kosten. Das Direktabschlussrecht eröffnete ihr nach Ansicht des Gerichts lediglich einen alternativen Weg, dieser Verpflichtung nachzukommen – sie konnte die Energie entweder direkt von einem Drittanbieter oder indirekt über die Vermieterin beziehen –, ließ die Verpflichtung als solche aber unberührt.

Ebenso bezog das Gericht die Prämien für die Haftpflicht- und die Warenbestandsversicherung ein: Deren Abschluss liege im Interesse der Vermieterin und schütze nicht zuletzt deren Entgeltanspruch.

Schlussfolgerung

Wenn Versorgungskosten im Mietvertrag als Entgeltbestandteil ausgewiesen sind, sind die hierfür anfallenden Kosten in die Bemessungsgrundlage der Bestandvertragsgebühr einzubeziehen. Dies gilt selbst dann, wenn der Mieter die Versorgungsverträge in der Folge selbst abschließt und diese direkt verrechnet werden. Anders zu beurteilen sind jene Fälle, in denen der Vertrag den Mieter weder zum Abschluss der Versorgungsverträge noch zur Tragung oder zum Ersatz der Versorgungskosten verpflichtet (RV/0856-S/09).

Bei Versicherungen ist die Rechtsprechung bisher vom Mietobjekt ausgegangen: Erfasst waren Prämien für Deckungen, die das Objekt selbst schützen. Der Verwaltungsgerichtshof hat zwar in der Vergangenheit auch bei einer festgelegten Verpflichtung zum Abschluss einer Betriebshaftpflicht- und Betriebsunterbrechungsversicherung die entsprechenden Prämien in die Bemessungsgrundlage einbezogen, jedoch offengelassen, ob solche Versicherungen inhaltlich mit der Vermietung zusammenhängen. Das Bundesfinanzgericht bejaht dies nun und stellt darauf ab, dass die Versicherung im Interesse des Vermieters liege und dessen Entgeltanspruch sichere. Damit genügt bereits die mittelbare Absicherung der Zahlungsfähigkeit des Mieters, und die Prüfung löst sich vom Mietobjekt – eine Begründung, die sich auf nahezu jede betriebliche Versicherung übertragen lässt.

Ob diese Ansicht hält, wird der Verwaltungsgerichtshof im anhängigen Revisionsverfahren klären.

Weinrauch Rechtsanwälte
Autor: Rechtsanwalt Dr. Roland Weinrauch, LL.M.

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ARGE Eigenheim News

Studienreise nach München: Lernen vom Gebäudetyp E

Delegation der ARGE Eigenheim Niederösterreich in München

Foto: Heimo Rollett

Studienreise nach München

Foto: Heimo Rollett

Wie baut man günstiger, ohne bei Sicherheit und Qualität zu sparen? Dieser Frage ging die ARGE Eigenheim Niederösterreich Anfang Oktober in München nach, gemeinsam mit Wohnbau-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. Auf dem Programm standen drei Wohnbauten, das Bayerische Bauministerium und der Verband der bayerischen Wohnungsunternehmen. Ergebnis der Reise: Niederösterreich will den Gebäudetyp E in einem eigenen Pilotprojekt erproben.

Am 5. und 6. Oktober reiste eine Delegation der ARGE Eigenheim Niederösterreich nach München, um sich den Gebäudetyp E aus der Nähe anzusehen. Mit dabei waren Landesobmann Christian Rädler, Bundesobfrau Isabella Stickler, Sandra Bauernfeind (Heimat Österreich), Stefan Haertl (Schönere Zukunft), Gerald Pichler (Atlas) und Landessekretärin Carina Wurz. Das Land Niederösterreich vertraten Wohnbau-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und Peter Neurauter, Leiter der Abteilung Wohnungsförderung, mit ihrem Team.

Nach einem Besuch der Expo Real führte der erste Tag ins Münchner Kreativquartier. Julius Klaffke stellte das „große kleine Haus“ vor, ein Pilotprojekt mit Schallschutz unter der Norm und reduzierter Haustechnik. Gleich gegenüber zeigte Vorstand Ulrich Brüggerhoff den Neubau der Postbaugenossenschaft mit 56 Wohnungen, Geschäftsführer Andreas Nietsch die Stadibau-Wohnanlage Südliches Oberwiesenfeld mit 611 Wohnungen für Staatsbedienstete.

Am zweiten Tag empfingen Ministerialdirektor Thomas Gloßner, Ministerialdirigentin Marion Frisch und Ministerialdirigent Martin Kraus-Vonjahr die Delegation im Bayerischen Bauministerium. Es ging um Normen, Haftung und Wohnbauförderung. Danach folgten ein Austausch mit Verbandsdirektor Hans Maier beim VdW Bayern und ein Besuch des Wohn- und Pflegekonzepts „Wohnen im Viertel“ der Münchner Wohnen.

„Besonders wertvoll war für uns der Vergleich der unterschiedlichen Ansätze bei Bauordnungen und technischen Normen“, sagt Teschl-Hofmeister. Gemeinsam mit den gemeinnützigen Bauvereinigungen will das Land nun prüfen, wie sich der Gebäudetyp E in einem wissenschaftlich begleiteten Pilotprojekt erproben lässt.

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Wenn die Politik auf der Stelle tritt!

Gastkommentar von Helmut Puchebner

Helmut Puchebner

Foto: privat

Die Uhr tickt, und die Wohnbaupolitik schläft, so könnte man den derzeitigen Zustand umschreiben. Es wäre mehr als wichtig, dass die erforderlichen legistischen Änderungen (vor allem Duldungsrechte und Finanzierungsfragen) rasch umgesetzt werden, um die geplanten Ziele für die erforderliche energetische Sanierung noch zu erreichen. Bei den Gemeinnützigen ist jedenfalls der Wille dazu vorhanden, nur ist die finanzielle Leistbarkeit nicht gelöst. Da kaum wesentliche finanzielle Mittel von staatlicher Seite fließen dürften, werden wohl neue Geldquellen zu erschließen sein.

Verständlich ist zwar, dass die Politik angesichts des wichtigen Schwerpunkts „Leistbares Wohnen“ bei Mieterhöhungen auf der Bremse steht, dennoch sollte man die Kirche im Dorf lassen. Es sollte der Politik bekannt sein, dass nach Ausfinanzierung die höchsten GBV-Mieten derzeit bei 4,53 Euro je m² und Monat liegen (Grundmiete und EVB, ohne Berücksichtigung allfälliger Zinsen für Eigenmitteleinsätze von GBV für Grundkosten). Der EVB ist ab dem 30. Jahr eingefroren, bis dahin erfolgt eine geringe jährliche Erhöhung. Die von den GBV verlangte jährliche Anhebung des EVB bis zum 50. Jahr würde entsprechend den bestehenden jährlichen geringen Erhöhungsschritten derzeit eine monatliche Gesamtauslaufmiete (Grundmiete plus EVB, ohne allfällige Zinsen für Grundkapitaleinsatz durch GBV) von 5,99 Euro je m² und Monat ergeben. Der derzeitige Wiener Richtwert (der zweitniedrigste nach dem Burgenland) liegt bei 6,74 Euro je m² und Monat.

Wenn anlässlich dieses Vorschlags der GBV der oberste Mitarbeiter des Wohnbauministers die Notwendigkeit der Branche infrage stellt, sollte diese Initiative umgesetzt werden, kann man sich nur auf den Kopf greifen! Er müsste aus eigener Erfahrung aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit im Bereich der Gemeinnützigen Wohnungswirtschaft wissen, dass dieser Zeitraum bitter notwendig ist, um die Refinanzierung der diversen energetischen Maßnahmen entweder durch Eigenkapital oder erforderlichenfalls durch Fremdfinanzierung zu ermöglichen, zumal hohe Zuschüsse der öffentlichen Hand kaum zu erwarten sind. Um soziale Härten zu vermeiden, sollten die Länder, sofern es nicht jetzt schon möglich ist, auch diese EVB-Verlängerung wohnbeihilfenfähig gestalten.

Ergänzend könnte man noch einen vertretbaren Brauchbarmachungsbeitrag aus Anlass eines Wohnungswechsels vorsehen, etwa in der Höhe von 5.000 Euro. Dieser wurde seinerzeit vom leider verstorbenen Verbandsdirektor Theo Österreicher erarbeitet und wäre aus Eigenmitteln oder durch befristeten Mietaufschlag (nachgebildet dem § 17 WGG, auf zehn Jahre) vom Wohnungswerber zu leisten. Die GBV sind schließlich verpflichtet, ihre Wohnungen, mit Ausnahme von Schönheitsreparaturen, im Inneren zu erhalten. Überdies bedeutet es Gerechtigkeit gegenüber den Altmietern, die diese Erhaltungsmaßnahmen über ihre EVB-Zahlungen finanzierten.

Ceterum Censeo: Es ist bedauerlich, dass durch undurchdachte Äußerungen die Existenzberechtigung der GBV in Frage gestellt wird. Welche Probleme hätte die Republik ohne die Gemeinnützige Wohnungswirtschaft hinsichtlich leistbarer Wohnversorgung?

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Neue Projekte, Fertigstellungen und Co.

Lech

Personalwohnungen in Lech

Foto: Tiroler Wohnbau

Die Tiroler Wohnbau hat am 14. September 2026 am Stubenbach in Lech das Richtfest für 42 freifinanzierte Personalwohnungen in modularer Holzbauweise gefeiert, die Übergabe ist für 27. November geplant.

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Schöder

Wohnanlage in Schöder

Rendering: nonstandard

ÖWG Wohnbau hat am 15. Oktober 2026 im Ortszentrum von Schöder im Bezirk Murau den Spatenstich für acht landesgeförderte Mietwohnungen nach Plänen von Architekt Gerald Diechler gefeiert, die Fertigstellung ist für Herbst 2027 geplant.

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Dechantskirchen

Wohnanlage in Dechantskirchen

Foto: Chris Radl

ÖWG Wohnbau hat am 12. Oktober 2026 in Dechantskirchen im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld zwölf geförderte Mietwohnungen mit 53 bis 89 m² an die neuen Bewohnerinnen und Bewohner übergeben.

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Lans

Quartier Oberes Feld in Lans

Foto: Tiroler Wohnbau

Die Tiroler Wohnbau hat am 12. Oktober 2026 im Quartier Oberes Feld in Lans gemeinsam mit Landeshauptmann Anton Mattle und Landeshauptmann-Stellvertreter Philip Wohlgemuth 44 Wohnungen nach Plänen von feld72 übergeben.

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Graz-Eggenberg

Wohnanlage in Graz-Eggenberg

Foto: Chris Radl

ÖWG Wohnbau hat in der Koloniegasse und Karl-Morre-Straße in Graz-Eggenberg 89 freifinanzierte Mietwohnungen mit 30 bis 91 m² nach einem Entwurf von FIPE architecture fertiggestellt, die ersten Bewohnerinnen und Bewohner sind bereits eingezogen.

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Eberhardt-Halle

Eberhardt-Halle in Graz

Rendering: Hofrichter-Ritter Architekten ZT GmbH

ÖWG Wohnbau entwickelt die Eberhardt-Halle am ehemaligen Hornig-Areal in der Grazer Waagner-Biro-Straße gemeinsam mit Beteiligten aus Kreativwirtschaft und Stadtentwicklung zum Kreativquartier KQ Graz, nach dem Start im April 2026 läuft seit September die nächste Phase.

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Pöttsching

Die Neue Eisenstädter hat Ende September 2026 in der Zehentstraße in Pöttsching den Spatenstich für 13 Reihenhäuser mit je rund 110 m² gefeiert, die Fertigstellung ist für Herbst 2028 geplant.

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Gols

Die Neue Eisenstädter hat am 29. September 2026 am Heideweg in Gols den Spatenstich für 28 Wohneinheiten gefeiert, zwölf Wohnungen und 16 Reihenhäuser, der erste Bauteil soll bis Frühjahr 2028 bezugsfertig sein.

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St. Pölten-Oberwagram

Gemeinschaftsraum in St. Pölten-Oberwagram

Foto: Hannes Gsell

Alpenland hat im September 2026 in der Salzerstraße 49 in St. Pölten-Oberwagram mit einem Festakt eine Wohnanlage mit 132 Wohnungen, vier Ateliers und zwei Geschäftsflächen fertiggestellt, die Schlüsselübergabe soll bis Mitte Oktober abgeschlossen sein.

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Mauterndorf

Die Salzburg Wohnbau hat in Mauterndorf im Haus Markt 520 weitere acht geförderte Wohnungen übergeben, damit sind am Standort 16 Miet- und Mietkaufwohnungen entstanden.

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Strobl

Die Salzburg Wohnbau hat in der Wirerstraße in Strobl zwölf Wohnungen mit zwei bis vier Zimmern übergeben, je sechs Eigentums- und Mietkaufwohnungen, die in rund 16 Monaten Bauzeit entstanden sind.

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